Im Eilverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Stellungnahme eingereicht. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln sagte, nun habe wiederum die AfD Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hatte die Partei vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage und einen Eilantrag eingereicht (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Damit will sie dem Inlandsnachrichtendienst gerichtlich untersagen lassen, dass er sie so führt, einordnet und behandelt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in Köln seinen Sitz.
Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Behörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist unklar.