GAZA-KRIEG
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US-Einwanderungsgericht erlaubt Abschiebeverfahren gegen Khalil
Das umstrittene US-Abschiebeverfahren gegen den Friedensaktivisten Khalil sorgt weiter für Schlagzeilen. Ein US-Einwanderungsgericht ordnet sich der politischen Entscheidung der US-Regierung nun unter. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
US-Einwanderungsgericht erlaubt Abschiebeverfahren gegen Khalil
Foto: Trt World / TRT World
vor 15 Stunden

Ein US-Einwanderungsgericht hat grünes Licht für die Fortsetzung des Abschiebeverfahrens gegen den pro-palästinensischen Friedensaktivisten und Columbia-Doktoranden, Mahmoud Khalil, gegeben. Wie Richterin Jamee Comans vom „LaSalle Immigration Court“ im US-Bundesstaat Louisiana am Freitag mitteilte, darf die Regierung unter Präsident Donald Trump das umstrittene Verfahren fortsetzen. Comans sagte als Begründung, ihr stehe kein Recht zur Aufhebung der Entscheidung des US-Außenministers Marco Rubio zu.

Das Urteil des Einwanderungsgerichts ist jedoch vorläufig nicht bindend. Denn die US-Einwanderungsgerichte unterstehen dem Justizministerium und sind nicht Teil der unabhängigen Gerichtsbarkeit. 

Einwanderungsgesetz von 1952 als Grundlage

Rubio hatte sich im vergangenen Monat auf eine wenig angewandte Regelung des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 1952 berufen. Er begründete die geplante Abschiebung Khalils mit „potenziell schwerwiegenden außenpolitischen Folgen“ bei dessen Anwesenheit in den USA. 

Die Trump-Regierung legte dem Gericht ein zweiseitiges Schreiben Rubios vor. Darin warf dieser Khalil vor, durch seine Teilnahme an „antisemitischen Protesten und störenden Aktivitäten“ ein feindliches Umfeld für jüdische Studierende in den USA zu fördern.

Die rund 90-minütige Anhörung Khalils fand in einem Gericht innerhalb eines von privaten Auftragnehmern betriebenen Abschiebegefängnisses im ländlichen Louisiana statt. Khalil erwiderte zum Antisemitismus-Vorwurf, Kritik an der US-Unterstützung für Israels Kriegspolitik werde zu Unrecht mit Antisemitismus gleichgesetzt.

„Farce von Rechtsstaatlichkeit“ 

„Mahmoud war einer Farce von Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt“, sagte sein Anwalt Marc Van Der Hout im Anschluss. Dem Betroffenen sei kein „faires Verfahren“ gewährt worden, vielmehr sei das Urteil „ein Beispiel für die Instrumentalisierung des Einwanderungsrechts zur Unterdrückung von Dissidenten“. 

Khalil (30) wurde in einem palästinensischen Flüchtlingslager in Syrien geboren und ist algerischer Staatsbürger. Im vergangenen Jahr erhielt er in den USA die Greencard und damit eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Er lebt mit seiner Ehefrau, einer US-Staatsbürgerin, in New York. Bekannt wurde Khalil als einer der Initiatoren der pro-palästinensischen Studentenbewegung an der Columbia University gegen den israelischen Vernichtungskrieg in Gaza.

Der Fall Khalil gilt als einer der prominentesten in den Bemühungen der republikanischen US-Regierung, pro-palästinensische Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft abzuschieben, ohne dass eine strafrechtliche Verfolgung vorliegt. Khalil bezeichnet sich selbst als politischen Gefangenen und wirft der US-Regierung vor, gegen das in der US-Verfassung garantierte Recht auf Meinungsfreiheit zu verstoßen.

Er war am 8. März in seiner Wohnung auf dem Campus der Columbia University in New York festgenommen und in ein Gefängnis in Louisiana überführt worden. Es liegt rund 1900 Kilometer entfernt von seiner Familie und seinen Anwälten. 

Beim Bundesgericht in New Jersey läuft ein Parallelverfahren, wo Richter Michael Farbiarz die Abschiebung Khalis vorläufig gestoppt hat. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Khalils Festnahme, Inhaftierung und Verlegung in ein Abschiebegefängnis.


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