Zusätzlich zur Klage von drei Somaliern gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze sind laut einem Bericht bisher drei weitere Fälle bekanntgeworden. „Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem Magazin „Stern“.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung von einem „Einzelfallurteil“ gesprochen.
Begründung für Zurückweisungen weiter offen
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt es im Artikel 72 eine Ausnahmeregelung, die es EU-Ländern unter bestimmten Umständen erlaubt, die europäischen Asylregeln nicht anzuwenden - zum Beispiel, wenn es um die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ geht.
Die genaue Begründung für die Zurückweisungen, die Dobrindt kurz nach dem Antritt der neuen Regierung zusammen mit intensiveren Grenzkontrollen verfügt hatte, will das Innenministerium weiterhin erst im Hauptsacheverfahren des Verwaltungsgerichts liefern, sagte der Sprecher dem „Stern“. Zahlreiche Experten rechnen allerdings damit, dass erst der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit abschließend klären wird.
Polen will am Montag vorübergehend Kontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen - und ist bereit, diese Maßnahme wieder aufzuheben, wenn auch Deutschland die Grenzkontrollen einstellt.
Dobrindt hat Amtskollegen aus mehreren Nachbarstaaten für den 18. Juli zu einem Gespräch über die europäische Migrationspolitik auf der Zugspitze eingeladen.