Reisende, die in der Corona-Krise vom Auswärtigen Amt nach Deutschland zurückgeholt wurden, sollen bald ihre Rechnungen erhalten. „Die Teilnehmer werden individuell über den jeweils zu tragenden Kostenanteil in den nächsten Tagen und Wochen informiert“, hieß es am Samstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über das Thema berichtet.
Das Auswärtige Amt hatte am 17. März eine Rückholaktion für die im Ausland wegen der Corona-Pandemie gestrandeten deutschen Touristen gestartet. In gut fünf Wochen wurden 240.000 Menschen nach Hause geflogen, 66.000 davon mit vom Auswärtigen Amt angemieteten Maschinen. Die letzte davon brachte am 24. April 157 Deutsche vom südafrikanischen Kapstadt nach Deutschland zurück. Seitdem werden Einzelpersonen und kleinere Gruppen zurückgeholt.
Die Betroffenen sollen sich nach dem Konsulargesetz an den Kosten der Charterflüge beteiligen, wie das Auswärtige Amt erklärte. „Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten.“
Bundesaußenminister Heiko Maas erklärte über die Eigenbeteiligung, wie von der „Tagesschau“ zitiert: „Das ist auch nötig - aus Gleichbehandlungsgrundsätzen, weil wir bei der Rückholaktion auch mit privaten Anbietern zusammengearbeitet haben.“ Der Minister unterstrich: „Diejenigen, die mit kommerziellen Fluggesellschaften geflogen sind, mussten ihre Tickets auch bezahlen.“
Der Bundestag hatte 100 Millionen Euro für die Vorfinanzierung der Charterflüge im Rahmen der Rückholaktionen eingewilligt. Der Eigenanteil der Reisenden soll zumindest einen Teil der entstandenen Kosten abdecken.