Kinder und Jugendliche sollen durch neue, zum 1. Juli in Kraft getretene Regelungen besser vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Der Bundesrat hatte dem entsprechenden „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ im März abschließend zugestimmt.
Gewaltschutzkonzepte überall in der Kinder- und Jugendhilfe
Es soll neue Strukturen für die Aufklärung von Fällen und für eine bessere Prävention schaffen. So müssen demnach künftig alle Stellen der Kinder- und Jugendhilfe wie Jugendzentren, Jugendclubs oder Beratungsstellen Gewaltschutzkonzepte aufstellen. Bisher galt das nur für Heime oder in der Familienpflege. Einrichtungen legen in solchen Schutzkonzepten zum Beispiel einen Verhaltenskodex und Beschwerdeverfahren fest.
Zudem wird die Unterstützung von Betroffenen mit Missbrauchserfahrungen bei der Aufarbeitung ausgebaut. Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden verpflichtet, Zugang etwa zu Vormundschafts- oder Heimakten, die die Kindheit betreffen, zu gewähren und Akten jahrzehntelang aufzubewahren.
Position der Missbrauchsbeauftragten wird gestärkt
Das Amt der Missbrauchsbeauftragten des Bundes wird gestärkt, indem es gesetzlich verankert wird. Bisher wurden die Beauftragten ohne gesetzliche Grundlage vom Bundeskabinett berufen.
Der oder die Beauftragte muss laut dem Gesetz mindestens einmal pro Legislaturperiode einen Bericht vorlegen über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, über aktuelle Forschungsergebnisse und den Stand von Prävention, Unterstützungsleistungen und Aufarbeitung.