POLITIK
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Klöckner: Richterwahl ist ureigenste Aufgabe des Bundestags
Wie geht es nach der im Bundestag gescheiterten Verfassungsrichterwahl weiter? Aus Sicht von Bundestagspräsidentin Klöckner kann es im September schnell gehen. Eines will sie unbedingt vermeiden.
Klöckner: Richterwahl ist ureigenste Aufgabe des Bundestags
Klöckner: Richterwahl ist ureigenste Aufgabe des Bundestags. / Foto: Kay Nietfeld/dpa
29. Juli 2025

Nach der Mitte Juli gescheiterten Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht hält Bundestagspräsidentin Julia Klöckner eine schnelle Lösung des Problems nach der Sommerpause für machbar. Es sei nun Aufgabe der Fraktionen, sich auf Kandidaten zu einigen, sagte die CDU-Politikerin der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. „Möglich wäre eine Wahl bereits in der ersten regulären Sitzungswoche des Bundestages nach der parlamentarischen Sommerpause.“

Die Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht war am 11. Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund war der Widerstand innerhalb der Unionsfraktion. Entgegen vorheriger Zusagen konnte die Fraktionsspitze die Zustimmung zur SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht mehr garantieren. Die weiteren Bewerber sind der von CDU und CSU nominierte Bundesarbeitsrichter Günter Spinner und die von der SPD vorgeschlagene Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold.

Wenn es im Bundestag nicht gelingt, die nötige Zweidrittelmehrheit für die Kandidaten zustande zu bringen, kann das Wahlrecht auf den Bundesrat übergehen. Diese Situation will Klöckner aber in jedem Fall vermeiden, wie sie im „Tagespost“- Interview deutlich machte. 

„Ich poche auf das Selbstbewusstsein unseres Parlaments und das Selbstverständnis der Abgeordneten. Denn Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht zu wählen, ist ureigenste Aufgabe des Deutschen Bundestags, der Volksvertretung“, sagte Klöckner. „Dieses Recht sollten wir wahrnehmen und uns nicht aus der Hand nehmen lassen.“

QUELLE:DPA
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