Der wegen Völkermords und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte frühere bosnisch-serbische Armeechef Ratko Mladic kommt nicht vorzeitig aus der Haft frei. Das zuständige UN-Gericht in Den Haag, das die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zu Ende bringt, erklärte am Dienstag, Mladic leide nicht an einer „akuten unheilbaren Krankheit“ und erfülle damit nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung.
Mladics Gesundheitszustand sei „prekär“ und er sei im Alltag auf Hilfe angewiesen, erklärte die Richterin Graciela Gatti Santana. Mladic werde im Gefängnis aber „sehr umfassend und einfühlsam“ betreut. „Die mir vorliegenden Informationen zeigen, dass die zwingenden humanitären Umstände, die Mladic als Grundlage für seine Freilassung angeführt hat, unbegründet sind“, fügte sie in ihrer zwölfseitigen Entscheidung hinzu.
Mladic wird von seinen Anwälten schon seit Jahren als krank und gebrechlich beschrieben. Sie beantragten erstmals 2017 seine vorzeitige Entlassung. Im Juni reichten sie erneut einen Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung ein. Darin hieß es, Mladic leide an einer unheilbaren Krankheit und habe nur noch Monate zu leben.
Mladic war 2011 nach 16 Jahren auf der Flucht in Serbien festgenommen worden. Der IStGHJ verurteilte ihn wegen seiner Verantwortung für das Massaker von Srebrenica sowie weiterer Kriegsverbrechen im Bosnien-Krieg zu lebenslanger Haft. 2021 bestätigte das Nachfolgegericht seine Verurteilung wegen Völkermords, Kriegsverbrechens und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Trotz seiner Verurteilung wird der inzwischen über 80 Jahre alte Mladic von manchen Serben bis heute als Held verehrt.
In der bosnischen Stadt Srebrenica hatten serbische Einheiten im Sommer 1995 rund 8000 muslimische Männer und Jungen ermordet. Das Massaker gilt als eines der schlimmsten Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg.