Im Streit über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die Partei eine weitere Niederlage eingesteckt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies nach Angaben vom Dienstag Beschwerden der Partei ab. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, wurde damit rechtskräftig. In dem Verfahren ging es nicht um die jüngste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch.
Im Mai 2024 hatte das Gericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und somit mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Das Oberverwaltungsgericht erlaubte keine Revision gegen sein Urteil - nun wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen diese Nichtzulassung ab.
Sie lasse „die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen“, teilte die AfD am Dienstagabend mit. „Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen und bedauern, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zulässt“, erklärten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. „Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden.“
Anfang Mai, ein Jahr nach dem Münsteraner Urteil, hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Darum ging es nun aber nicht. Auch gegen diese Hochstufung setzt sich die Partei juristisch zur Wehr und klagte beim Verwaltungsgericht Köln. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.