Deutsche Verwaltungsgerichte haben 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide stattgegeben als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach klagten im vergangenen Jahr lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Im Jahr zuvor hatten die Gerichte noch 24,4 Prozent der Bamf-Entscheidungen kassiert. 2022 lag die gerichtliche Aufhebungsquote bei den Verfahren, die sich nicht aus formalen Gründen erledigten - etwa wegen einer Rücknahme der Klage - bei 36,5 Prozent.
Weniger Asylanträge
Der gestiegene Anteil der abgelehnten Klagen deutet auf eine verbesserte Entscheidungspraxis des Bamf hin. Das mag damit zusammenhängen, dass die Behörde im vergangenen Jahr weniger neue Asylanträge zu bearbeiten hatte als 2023, was eine gründlichere Bearbeitung begünstigt haben könnte. In Deutschland stellten 2024 insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen Asylantrag. Hinzu kamen 21.194 Asylfolgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück.
Große Differenzen bei Schutzquoten
Allerdings gibt es, wenn man auf die einzelnen Bamf-Standorte blickt, gewisse Auffälligkeiten. So lag die Gesamtschutzquote bei Antragstellern aus Afghanistan in der Mehrheit der örtlichen Bamf-Büros bei über 90 Prozent. In der Außenstelle Eisenhüttenstadt waren es lediglich 60,8 Prozent. Die Erklärung der Bundesregierung, die auf einen niedrigeren Anteil weiblicher Schutzsuchender aus Afghanistan an diesem Standort verweist, ist aus Sicht der Linken nicht überzeugend.
Während 98,6 Prozent Menschen aus Somalia, über deren Asylanträge in München entschieden wurde, eine Form von Schutz erhielten, lag die Gesamtschutzquote für Antragsteller aus Somalia im brandenburgischen Eisenhüttenstadt bei 50 Prozent.
Linken-Politikerin findet Unterschiede nicht nachvollziehbar
„Ich möchte mal wissen, was in Eisenhüttenstadt los ist“, sagt die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. „Im Asylverfahren müssen gleiche Chancen für alle gelten.“
Laut Bundesregierung beschäftigen sich beim Bundesamt aktuell 2.747 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Asylanträgen. 396 Bamf-Beschäftigte kümmern sich um sogenannte Dublin-Verfahren, die Asylbewerber betreffen, für deren Antrag ein anderes europäisches Land zuständig ist. 117 Beschäftigte werden für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingesetzt. Ein Widerruf des Schutzstatus steht an, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundlegend geändert hat. Rücknahmeverfahren gibt es, wenn Hinweise auftauchen, dass jemandem zu Unrecht Schutz gewährt wurde, etwa bei falschen Angaben zur Identität.