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Flüchtlingsabkommen zwischen London und Paris tritt in Kraft
Frankreich und Großbritannien starten ihr neues Pilotprojekt zur Abschiebung von Schutzsuchenden. Die EU spricht von einem „innovativen Ansatz“. Kritik kommt von Flüchtlingsorganisationen.
Flüchtlingsabkommen zwischen London und Paris tritt in Kraft
Foto: Ana Beltran/REUTERS (Archiv)
vor 21 Stunden

Ein Flüchtlingsabkommen zwischen Frankreich und Großbritannien, mit dem die Regierungen Fluchtwege beschränken wollen, tritt nach britischen Angaben am Mittwoch in Kraft. Die britischen Behörden seien einsatzbereit und Festnahmen von Geflüchteten würden in den nächsten Tagen beginnen, teilte das britische Innenministerium mit. „Wir senden heute eine klare Botschaft“, erklärte der britische Premierminister Keir Starmer. Wer „illegal“ in kleinen Booten nach Großbritannien komme, werde nach Frankreich zurückgeschickt.

Das französische Innenministerium teilte am Dienstag mit, „das Abkommen wurde unterzeichnet, tritt aber morgen in Kraft“. Die beiden Regierungen unterzeichneten das Abkommen in der vergangenen Woche. Anschließend gab die EU-Kommission den Weg für den „innovativen Ansatz“ frei, wie das britische Innenministerium am Montag erklärte.

London und Paris hatten sich im vergangenen Monat auf ein gemeinsames Abkommen geeinigt, das zunächst bis Juni 2026 gelten soll. Großbritannien soll demnach Flüchtlingen, die in kleinen Booten über den Ärmelkanal ins Land kommen und deren Asylgesuch als unzulässig eingestuft wird, wieder nach Frankreich zurückschicken. Großbritannien will im Gegenzug für jeden zurückgeschickten Menschen einen Geflüchteten einreisen lassen. Dabei sollen Menschen mit Verbindungen nach Großbritannien und Flüchtlingen aus Ländern, die am stärksten von Schleusern bedroht sind, Vorrang haben.

Flüchtlingsorganisationen kritisierten das Abkommen und riefen die britische Regierung auf, stattdessen sicherere und legale Routen für die Menschen zu schaffen.

Viele Flüchtlinge wollen von Frankreich nach Großbritannien weiter, weil sie Englisch sprechen, weil es dort keine Ausweispflicht gibt, und weil sie es im Fall eines abgelehnten Asylantrags ein zweites Mal versuchen können. Das Geschäft mit den Überfahrten ist in der Hand international organisierter Schleuserbanden, die Plätze in den überfüllten Schlauchbooten für mehrere tausend Euro verkaufen. 

Großbritannien zahlt Frankreich seit dem Sandhurst-Abkommen 2018 Geld dafür, die Zahl der Überfahrten einzudämmen - ohne großen Erfolg. Sobald das Boot auf dem Wasser ist, dürfen Sicherheitskräfte nach internationalem Seerecht nur eingreifen, wenn es sich in Seenot befindet. 

Seit Jahresbeginn haben bereits mehr als 25.000 Flüchtlinge den Ärmelkanal nach Großbritannien irregulär überquert – ein Höchststand für diesen Zeitraum. Bei den Überfahrten in diesem Jahr kamen nach Angaben des französischen Innenministeriums schon mindestens 18 Menschen ums Leben.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen
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