Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (9.30 Uhr) darüber, ob der Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, Anspruch auf eine Geldentschädigung hat, nachdem sein Name in einem Protestaufruf der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen genannt wurde. Pellmann kritisiert, die Partei habe den Eindruck einer gemeinsamen Demonstration erweckt und dadurch seinen Ruf und seine Glaubwürdigkeit als Politiker beeinträchtigt.
Pellmann und die Linke hatten im September 2022 an der Leipziger Oper eine Demonstration gegen die Energie- und Sozialpolitik der damaligen Ampel-Regierung angekündigt. Die Freien Sachsen meldeten daraufhin in unmittelbarer Nähe eine eigene Demo an. Auf der Messenger-Plattform Telegram bewarb die Kleinstpartei den Protest unter anderem auch mit der Teilnahme von Pellmann. Der Beitrag musste kurz darauf gelöscht werden, weil Pellmann am Landgericht Leipzig eine Unterlassungsverfügung erwirkte.
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
Vor Gericht kämpft der Fraktionschef nun für eine Geldentschädigung. Als Politiker sei es für ihn wichtig, nicht mit Kräften aus dem entgegengesetzten politischen Lager in Verbindung gebracht zu werden, argumentiert er. Schon der Anschein, er paktiere mit Rechten, sei für seine Glaubwürdigkeit verheerend. Das Landgericht Leipzig gab der Klage im Dezember 2023 zunächst statt und verurteilte die Freien Sachsen zur Zahlung von 10.000 Euro.
Das Urteil wurde wenige Monate später aber vom Oberlandesgericht Dresden kassiert. Zwar sahen die dortigen Richterinnen und Richter in dem Aufruf der Freien Sachsen ebenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in Pellmanns Persönlichkeitsrecht. Doch der Eingriff sei nicht schwerwiegend genug, um eine Geldentschädigung zu rechtfertigen, erklärten sie und wiesen die Klage ab. Ob der BGH am Dienstag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 426/24)