Neuer Gesetzentwurf zum Finanzpaket liegt vor
Die Grünen haben hart verhandelt und viel erreicht. Jetzt gibt es einen neuen Entwurf für das geplante Finanzpaket. Damit würde „Klimaneutralität bis 2045“ ins Grundgesetz aufgenommen.
Neuer Gesetzentwurf zum Finanzpaket liegt vor
14.03.2025, Berlin: Lars Klingbeil, SPD-Fraktionsvorsitzender und Bundesvorsitzender, gibt ein Pressestatement nach der Fraktionssitzung im Bundestag. Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen haben sich nach langen Diskussionen um ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket geeinigt. (dpa)
16. März 2025

Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen liegt ein neuer Gesetzentwurf für das geplante Multimilliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaneutralität vor. Demnach soll bereits im Grundgesetz festgehalten werden, dass die Investitionen aus dem schuldenfinanzierten, 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen „für zusätzliche Investitionen“ gedacht sind. 

„Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“, heißt es in dem Entwurf. Wann genau die Investitionsquote als angemessen gilt, ist grundgesetzlich nicht definiert. Das wird nur in der Begründung für die Reform ausgeführt: Im Kernhaushalt muss eine Investitionsquote von 10 Prozent des Haushaltsvolumens geplant sein, damit die Mittel des Sondervermögens genutzt werden dürfen. Zur genauen Berechnung soll noch ein Gesetz aufgestellt werden.

Klimaneutralität bis 2045 kommt ins Grundgesetz

100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben. 

Außerdem ist im Entwurf festgehalten, dass die geplante Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, Cybersicherheit und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten gilt.

Beschluss im Bundestag für Dienstag geplant

Der Haushaltsausschuss soll sich am Sonntag mit den geplanten Grundgesetzänderungen befassen. Er gibt dann eine Beschlussempfehlung für die entscheidende Sitzung im Bundestag am Dienstag ab. Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss: „Wir haben zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz durchgesetzt und teure Wahlgeschenke verhindert“, betonte er.

QUELLE:DPA
Wirf einen Blick auf TRT Global. Teile uns deine Meinung mit!
Contact us