POLITIK
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Bericht: Nach Schmierereien gegen Merz rechtswidrige Hausdurchsuchung bei SPD-Nachwuchspolitikerin
Wegen mutmaßlicher Schmierereien gegen den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz ist das Wohnhaus einer 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin im Sauerland durchsucht worden. Das Landgericht Arnsberg erklärte den Beschluss später für rechtswidrig.
Bericht: Nach Schmierereien gegen Merz rechtswidrige Hausdurchsuchung bei SPD-Nachwuchspolitikerin
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)/ Foto: DPA
7. September 2025

Wegen Schmierereien gegen den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist einem Medienbericht zufolge das Wohnhaus einer SPD-Nachwuchspolitikerin in Merz' Heimatregion Sauerland rechtswidrig durchsucht worden. Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher. Kruschinski habe sich damals kurz vor ihrem Abitur befunden.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte wegen des Verdachts ermittelt, sie könne für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sein: Farbschmierereien, mit denen ein paar Wochen vorher im Bundestagswahlkampf der damalige Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU attackiert worden waren. „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ stand etwa an der Schützenhalle in Menden-Huingsen, als am 26. Januar 2025 Merz dort in Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat. In der Nacht davor waren die Parolen an die Wand gesprüht worden. Nela Kruschinski bestreitet die Tat.

Genehmigt hatte den Durchsuchungsbefehl bei Juso-Ortschefin Kruschinski laut WDR das Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende Merz' Ehefrau sei. Unterschrieben hatte das Dokument ein Richter auf Probe. Charlotte Merz bestritt dem WDR gegenüber, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.

Für Kruschinski legte der Rechtsanwalt und SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty Beschwerde gegen den Durchsuchungsbefehl ein – und bekam Recht. Das Landgericht Arnsberg bewertete den Durchsuchungsbeschluss im Nachhinein als rechtswidrig.

Der WDR berichtet im Zusammenhang mit dem Durchsuchungsbeschluss über weitere Auffälligkeiten: So soll der Ermittlungsrichter vor dem Landgericht eingeräumt haben, keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen zu haben. Der für eine Hausdurchsuchung erforderliche Antrag der Staatsanwaltschaft habe sich zudem nicht in den Akten befunden.

Zwei Hinweise, mit denen der Durchsuchungsbeschluss begründet wurde, seien dürftig gewesen, berichtet der WDR. Dies seien zum einen die „vage“ Aussage einer Zeugin gewesen, die „zwei jüngere Personen“ nahe der Schützenhalle gesehen, diese aber nicht erkannt habe. Zum anderen sei auf einem Zettel ein anonymer Hinweis bei der Polizei in Hagen eingegangen, in dem dazu aufgefordert worden sei, Kruschinski und einen Bekannten der Juso-Ortsvorsitzenden „ins Visier“ zu nehmen.


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