Die Berliner Behörden planen laut Medienberichten die Abschiebung von vier ausländischen Staatsangehörigen, die an propalästinensischen Demonstrationen teilgenommen haben. Wie das US-Nachrichtenportal „The Intercept“ am Montag berichtete, erhielten die Betroffenen entsprechende Anordnungen – trotz fehlender strafrechtlicher Verurteilungen.
Bei den Betroffenen handelt es sich demnach um Cooper Longbottom, Kasia Wlaszczyk, Shane O'Brien und Roberta Murray, die aus den USA, Polen und Irland stammen. Ihnen werde vorgeworfen, sich im Herbst 2024 unter anderem an einer Besetzungs-Aktion in einem Gebäude der Freien Universität Berlin beteiligt zu haben. Es geht laut Bericht auch um als Verboten eingestufte Parolen bei Solidaritätsdemos für Gaza und Auseinandersetzungen mit der Polizei.
Die Vorwürfe der Berliner Ausländerbehörde lauten laut „The Intercept“ auf Unterstützung von Terrorismus und Antisemitismus. Die Betroffenen bestreiten die Anschuldigungen und kündigten rechtliche Schritte gegen die Abschiebungen an.
Abschiebung ohne Verurteilung
Longbottom schilderte laut der „Jungen Welt“ (JW), sein Anwalt kenne immer noch nicht die genauen Anklagepunkte. Auch seien Strafverfahren gegen ihn noch gar nicht abgeschlossen. „Wie konnten sie beschließen, mich ohne Verurteilung abzuschieben? Aufgrund von beleglosen Anschuldigungen? Das ergibt keinen Sinn.“
Laut Bericht der JW wird Longbottom in einem offiziellen Schreiben dazu aufgefordert, „bis zum 21. April 2025 freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland“ auszureisen. Andernfalls „wird Ihnen hiermit die Abschiebung nach Irland angedroht“.
Der Anwalt Alexander Gorski, der zwei der Betroffenen vertritt, äußerte ebenfalls scharfe Kritik. „Was wir hier sehen, stammt direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten“, sagte er „The Intercept“ zufolge. Proteste würden zunehmend durch die Sanktionierung des Aufenthaltsrechts unterdrückt – nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA.
„Bescheide klar rechtswidrig“
Im Gespräch mit der JW unterstreicht Gorski seine Kritik. „Ich halte diese Bescheide für klar rechtswidrig und sehe darin den politischen Versuch, die palästinensische Bewegung über das Migrationsrecht anzugreifen“, sagte Gorski laut der JW.
Neu sei aber, „dass unseren Mandanten ohne Belege unterstellt wird, sie würden Antisemitismus verbreiten, indirekt die Hamas unterstützen. Außerdem wird mit dem Begriff der Staatsräson hantiert.“ In den Bescheiden gegen die EU-Staatsbürger werde die Abschiebe-Entscheidung mit der sogenannten Staatsräson begründet. „Die Räson ist aber kein rechtlicher Begriff, sondern ein politischer. Und schon daraus ergibt sich der politische Charakter dieser Verfahren“, so Gorski. Slogans und Symbole würden durch den Staat kriminalisiert, um ungewollte Proteste mundtot zu machen.
Es gab offenbar internen Widerstand
Interne E-Mails, auf die sich „The Intercept“ beruft, sollen zeigen, dass es innerhalb der Berliner Behörden Widerstand gegen die Anordnungen gab. Dennoch wurde die Entscheidung offenbar auf politischen Druck hin durchgesetzt.
Kritiker sehen in dem Vorgehen der Behörden einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Beobachter ziehen Parallelen zur umstrittenen Einwanderungspolitik unter der US-Regierung von Donald Trump. Auch dort werden zahlreiche Ausländer abgeschoben, die bei Protesten gegen den israelischen Vernichtungskrieg in Gaza mitwirkten.
Deutschland und die USA gelten als große Unterstützer Israels. Sie liefern weiterhin Waffen für den Vernichtungskrieg der Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in Gaza. Auch nach durch NGOs bestätigten Zehntausenden getöteten Zivilisten und einer fast kompletten Zerstörung Gazas durch Israel hat sich die Haltung Deutschlands und der USA nicht geändert.