Mit einem neuen Vorschlag für einen seit Monaten vakanten Posten beim Bundesverfassungsgericht hofft die Union, auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu kommen. Statt Robert Seegmüller vom Bundesverwaltungsgericht, für den CDU und CSU bereits in der vergangenen Wahlperiode keine Mehrheit organisieren konnten, will die Fraktion nun Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht bei der für nächste Woche geplanten Wahl im Bundestag aufstellen. Ein entsprechender Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wurde der Deutschen Presse-Agentur in Fraktionskreisen bestätigt.
Demnach will die SPD die Professorinnen für Staatsrecht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, für zwei weitere Richterposten in Karlsruhe nominieren, die erst später neu besetzt werden müssen. Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten des Bundestags orientiert sich an der Stärke der Fraktionen. Die Linke wurde dabei allerdings bislang ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.
Da Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag nicht über zwei Drittel der Stimmen verfügen, sind sie bei der Wahl aber auf die der Linken angewiesen. Eine Unterstützung durch die AfD kommt für sie nicht infrage.
Union nominiert Favoriten der Verfassungsrichter
Mit der Nominierung Seegmüllers für den seit November vakanten Posten im Ersten Senat war die Union bereits in der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der Grünen gescheitert, denen der 56-Jährige als zu konservativ galt. Mit Spinner stellt die CDU/CSU-Fraktion nun jemanden auf, der Ende Mai bei einer Abstimmung des Bundesverfassungsgerichts von allen 15 verbliebenen Richtern favorisiert wurde. Angesichts dieser breiten Zustimmung hofft die Union darauf, nun auch im Bundestag die notwendige Mehrheit zu bekommen. „Wer den jetzt nicht wählt, beschädigt damit das Bundesverfassungsgericht selbst“, heißt es in Fraktionskreisen.