In Österreichs Schulen sollen Mädchen unter 14 Jahren künftig kein Kopftuch tragen dürfen. Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und den liberalen Neos stellte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
„Das Kinderkopftuch schränkt die Sichtbarkeit und Freiheit von Mädchen ein, damit ist es ganz klar ein Zeichen von Unterdrückung“, behauptete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) laut einem Bericht der Nachrichtenagentur APA.
Bei Verstößen gegen das Verbot sind abgestufte Schritte vorgesehen. Zunächst soll die Schuldirektion mit der betroffenen Schülerin sprechen und ihre Eltern informieren. Sollte das nichts nützen, wird die Bildungsbehörde eingeschaltet. Als äußerste Maßnahme drohen Geldbußen zwischen 200 und 1.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Früheres Verbot vom Verfassungsgericht aufgehoben
Das Gesetz muss noch im Parlament beschlossen werden. Wie es danach vom Verfassungsgerichtshof beurteilt wird, ist unklar. Das Gericht hatte bereits 2020 ein Kopftuchverbot an Grundschulen aufgehoben, weil es muslimische Mädchen benachteilige.
Die Richter argumentierten, dass die Regelung nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen, wie sie etwa auch von Jungen in anderen Religionen getragen werden. Das Verbot könnte muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren und sie ausgrenzen, hieß es.
Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer besteht auch jetzt die Gefahr, dass das Gesetz als diskriminierend eingestuft wird, da andere religiöse Symbole – etwa die jüdische Kippa oder ein Kreuzanhänger – nicht betroffen sind.
Mit Blick auf diese Bedenken hat die Regierung diesmal Begleitmaßnahmen zur Stärkung von Mädchen geplant. Außerdem sollen Eltern, Lehrer, Schüler und die muslimische Gemeinschaft aktiv eingebunden werden, um Bewusstsein für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu schaffen, wie die APA berichtete.
Muslimische Gemeinschaft warnt vor Stigmatisierung
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kritisierte die Regierungspläne als „Symbolpolitik“ und verwies auf das frühere Verfassungs-Urteil. „Ein erneuter Anlauf schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anstatt Kinder zu stärken, werden sie stigmatisiert und ausgegrenzt.“