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Polizeibeauftragter: Brauchen klare Rechtslage bei Zurückweisungen
Die Merz-Regierung will Zurückweisungen an den Grenzen - ein Gericht hält sie im Falle dreier Asylsuchender für rechtswidrig. Der Polizeibeauftragte sieht nun einen „problematischen Zustand“.
Polizeibeauftragter: Brauchen klare Rechtslage bei Zurückweisungen
Foto: Michael Kappeler/dpa
8. Juni 2025

Nach der Berliner Gerichtsentscheidung gegen Zurückweisungen an Grenzen fordert der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch mehr Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten. Er sagte der „Rheinischen Post“ (online): „Es ist die Aufgabe des Dienstherrn, neben einer klaren Weisungslage auch für eine klare Rechtslage bei Zurückweisungen zu sorgen.“ 

Er sei zwar kein Jurist, sondern Polizist. „Aber ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative. Das halte ich für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden muss“, sagte Grötsch. Die Einsatzkräfte hätten den Anspruch an ihre eigene Arbeit und an sich selbst, dass sie rechtmäßig handelten. „Das ist eine Frage, die im Innenministerium zu klären ist“, sagte der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kurz nach dem Antritt der schwarz-roten Regierung vor einem Monat intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass künftig auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. 

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, dass die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte danach, an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze festzuhalten.

QUELLE:DPA
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