Die US-Regierung verhängt erneut Sanktionen gegen Richter und nun auch gegen Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Diese erfolgten „als Reaktion auf die anhaltende Bedrohung von Amerikanern und Israelis“, teilte US-Außenminister Marco Rubio mit. Die vier Personen beteiligten sich daran, Amerikaner und Israelis „ohne Zustimmung eines der beiden Länder zu untersuchen, zu verhaften, festzunehmen oder strafrechtlich zu verfolgen“, lautete der Vorwurf Rubios.
Konkret wurden Kimberly Prost aus Kanada, Nicolas Guillou aus Frankreich, Nazhat Shameem Khan aus Fidschi und Mame Mandiaye Niang aus Senegal auf die Sanktionsliste gesetzt. Rubio warf dem Weltstrafgericht unter anderem Politisierung und die Missachtung der Souveränität der Vereinigten Staaten vor. Aufgrund der Sanktionen wird etwaiger Besitz der vier Personen in den USA eingefroren. Zudem dürfen US-Firmen und US-Bürger keine Geschäfte mehr mit ihnen machen. Von einem Einreiseverbot war nicht die Rede.
Bereits im Juni hatten die USA vier Richterinnen des Weltstrafgerichts mit Sanktionen belegt. Präsident Donald Trump hatte im Februar mit einem Dekret den Weg für solche Strafen geebnet. Er wirft dem Gericht mit Sitz in Den Haag Machtmissbrauch vor. Trump hatte in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident Sanktionen angeordnet, als das Gericht mutmaßliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan untersuchte. Diese machte sein Nachfolger Biden wieder rückgängig.
Der IStGH verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er kann Haftbefehle erlassen, die in den mehr als 120 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts – der vertraglichen Grundlage des Strafgerichtshofs – gültig sind. Alle EU-Staaten gehören ihm an; die USA, Israel und auch Russland hingegen sind keine Vertragsstaaten.