POLITIK
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Die Rückkehr des Bundestrojaners
Der „Bundestrojaners“ könnte bald wieder Einzug halten in Österreich. Kritiker befürchten einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und eine Gefahr für die Demokratie.
Die Rückkehr des Bundestrojaners
Symbolbild: Ein aufgeklappter Laptop. / Foto: DPA
vor 8 Stunden

In Österreich gibt es einen erneuten Versuch der Wiedereinführung des „Bundestrojaners“. Was die Regierung als Kampf gegen „Terror“ verkaufen will, sehen Kritiker berechtigterweise als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und eine Gefahr für die Demokratie. Es braucht juristischen Widerstand.

Illegale Anfänge

Der Bundestrojaner ist in Österreich kein Neuling. Erstmals wurde 2011 bekannt, dass das Innenministerium 2008 eine Überwachungssoftware ohne rechtliche Grundlage beschafft und eingesetzt habe. Dies geschah im Umfeld von Ermittlungen gegen Al-Qaida-Medien und womöglich auch gegen Tierschützer.

Der sogenannte Bundestrojaner, der auch unter den Namen "R2D2" und "0zapftis" bekannt ist, wurde von DigiTask zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine tschechische Firma, die ihr Produkt auch in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz verkaufte. Mit Bekanntwerden des Skandals brauchte es aber eine Verrechtlichung. Der neue Bundestrojaner soll nun den Sicherheitsbehörden erlauben, künftig auch verschlüsselte Kommunikation über Dienste wie WhatsApp oder Signal mitzulesen.

Politische Positionierungen

Rechtskonservative Politiker hatten eine Überwachung stets unterstützt, während das linke und liberale Spektrum bisher immer dagegengehalten hatte. Der Bundestrojaner fand nun aber Eingang in den neuen Koalitionsvertrag der Regierung bestehend aus der konservativen ÖVP, den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (NEOS). Gegen die sogenannte Messenger-Überwachung stellen sich seit jeher auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Datenschützer und Oppositionsparteien wie im Moment die rechte FPÖ und die Grünen. Sie sehen in der Überwachungssoftware weitgehend eine Verletzung der Privatsphäre und damit einhergehend eine Gefahr für demokratische Grundrechte.

Spruch des Verfassungsgerichtshofes

Auf der Seite der organisierten Mehrheit stand bisher auch die Justiz. Als unter einer Rechts-Rechts-Koalition von ÖVP und FPÖ offizielle Pläne für eine Einführung des Bundestrojaners geschmiedet wurden, erklärte der Verfassungsgerichtshof 2019 das neue Gesetz für unzulässig.

So hieß es in dem Urteil vom Dezember 2019, dass ein System, in das ein Bundestrojaner eingedrungen ist, auch offen für andere Manipulationen sei. Mit einem Bundestrojaner könnte auch ein Eingriff in gespeicherte Dateien sowie deren Veränderung herbeigeführt werden.

Alleine die hypothetische Möglichkeit, die nicht ausgeschlossen werden kann, würde die anschließende Beweisqualität der Daten massiv in Frage stellen. Im Klartext: „Die durch das Gesetz ermöglichte Gewinnung derartiger manipulationsanfälliger Beweise steht mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens in Widerspruch und verhindert die Durchführung eines solchen bereits von Beginn an.”

Eine wichtige Feststellung des Verfassungsgerichtshofes war auch, dass das Gesetz Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches das Recht auf Achtung des Privatlebens und ihrer Korrespondenz verletzen würde. Für viele Kritiker war die Idee einer Wiedereinführung damit gestorben, auch wenn die ÖVP in einem weiteren Anlauf im Jahr 2024 Anstrengungen für eine neue Version unternahm. Der Entwurf erhielt 100 Stellungnahmen, von denen sich 94 Prozent kritisch damit auseinandersetzten.

Das „Sicherheitsprogramm“ der Regierung

Das österreichische Momentum Institut sieht im neuen Regierungsprogramm eine „massive Aufrüstung der Exekutive und den Ausbau staatlicher Überwachung“, da einerseits das Budget des Sicherheitsapparates aufgestockt wird und andererseits das Sicherheitspersonal erhöht wird. Während eine Militarisierung der Polizei stattfände, seien Fragen nach unabhängiger Kontrolle ungelöst. Der Rechtsschutzbeauftragte ist an das Innenministerium angebunden und kann damit keine entsprechend notwendige Unabhängigkeit für eine effektive Kontrolle aufweisen. Dass lediglich eine Einzelrichterbewilligung eingeräumt wird, ist bei einem so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen zudem unzureichend.

Besonders besorgniserregend sieht die Denkfabrik Momentum Institut die „verstärkte Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung“, die durch mehr Video- und Drohnenüberwachung an den Grenzen sowie „umfassendere Datenanalysen“ zur Kriminalitätsbekämpfung erreicht werden solle. Die Verdoppelung von Videoüberwachungskameras, besonders an Orten mit hohem Anteil marginalisierter, rassifizierter Minderheiten, wurde bereits vom Innenministerium angekündigt. Sie sollen von derzeit nur 20 Standorten auf eine dreistellige Zahl vermehrt werden.

Während die beiden Oppositionsparteien aus ihrer Position heraus das Gesetz nicht unterstützten, stimmten aufseiten der Regierung mit Ausnahme von zwei liberalen Abgeordneten (NEOS) alle dafür.

Warnung vor Autoritarismus

Die NGO Epicenter Works sieht im Gesetz ein „Risiko für liberale Demokratien“.  Was rechtlich als „Messengerüberwachung“ präsentiert wird, sei „faktisch eine Online-Durchsuchung“. Der Gesetzesentwurf, so die Stellungnahme, basiere auf „einer rechtlichen Fiktion“, die technischen nicht umsetzbar sei. So suggeriere der Gesetzesentwurf „die Möglichkeit der ausschließlichen Überwachung von verschlüsselten Nachrichten, ohne dabei eine umfassende, grundrechtsinvasive Online-Durchsuchung durchzuführen“. Dies sei technisch jedoch nicht durchführbar, da der Zugriff auf Kommunikation automatisch einen Zugriff auf alle anderen Funktionen eines Smartphones oder Computers erlaube. Insofern wird dabei das gesamte Gerät kompromittiert.

Andere autoritäre Systeme wie der russische Geheimdienst FSB hatten bereits bei Telegram eine „Hintertür“ zur Entschlüsselung der Nachrichten gefordert. Begründet wurde dies mit der inländischen Antiterrorgesetzgebung. Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde dies im Jahr 2024 als Verstoß gegen Grundrechte bewertet.

Auch in Österreich wurde stets auf das Argument zurückgegriffen, dass ein Zugriff auf Messenger-Dienste aus Gründen der Terrorbekämpfung notwendig sei. Zudem wurde stets behauptet, dass Österreich mit der Unfähigkeit, einen solchen Eingriff zu machen, alleine dastehen würde und deswegen – anders als andere europäische Partner – keine geplanten Anschläge verhindern könne. Das stimmt so nicht. Und gerade die EU-Datenschutzbehörde sieht Versuche von manchen Ländern, hier Aufweichungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen, sehr kritisch.

Es ist zu hoffen, dass Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen schnell gegen die Neuauflage juristisch vorgehen, um gegen diesen Einschnitt in die Privatsphäre vorzugehen.

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