Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat erneut dafür plädiert, die Chancen eines AfD-Verbotsantrags im Lichte der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu klären. „Wir müssen die Feinde der Demokratie bekämpfen. Ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, muss in der Auswertung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geklärt werden“, sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Wir dürfen nicht danebenstehen und zugucken, wenn eine offensichtlich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei unsere Demokratie kaputt machen will und mit Menschenverachtung Politik macht. Deswegen ist es eine Verpflichtung von Demokratinnen und Demokraten, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft in Erwägung zu ziehen“, führte er weiter aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind geteilt. Die SPD fordert, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schon jetzt konkret Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens sammelt. CDU und CSU stehen einem solchen Verfahren skeptisch gegenüber, sie befürchten, dass davon nur die AfD profitieren würde.
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.